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Bürokratie am Beispiel des Vorkaufsrechts gem. § 31 DSchG NRW – ein Lagebericht

Am 01.06.2022 trat in NRW § 31 DenkmalschutzG in Kraft, wonach der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken, auf oder in denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden, ein Vorkaufsrecht zusteht. Da unter Grundstücksbegriff auf Wohnungseigentum und Erbaurecht gefasst werden, war seitdem eine entsprechende gemeindliche Vorkaufsrechtsverzichtserklärung regelmäßig Fälligkeitsvoraussetzung für jeden Grundstückskaufvertrag.

Genereller Vorkaufsrechtsverzicht als Lösung?

Da die zuständigen Behörden schnell vor der Anfragelawine der Notare kapitulierten, verlegten sich immer mehr Gemeinden darauf, im Wege der Allgemeinverfügung generell auf die Vorkaufsrechtsausübung zu verzichten; zuletzt auch am 13.11.2023 die Landeshauptstadt Düsseldorf. Damit werden jetzt zwar partiell die Vollzüge vereinfacht. Leider sind die existierenden Verzichtserklärungen der Gemeinden aber nicht aufeinander abgestimmt, sodass diese inhaltlich unterschiedlich weitgehend und zum Teil zeitlich befristet sind.

Prüfungspflicht für Notare

Dem mit dem Vollzug befassten Notar bleibt daher nichts Anderes übrig, als anhand des unübersichtlichen Flickenteppichs an Allgemeinverfügungen in jedem Fall konkret zu prüfen, ob eine entsprechende Allgemeinverfügung für die betreffende Gemeinde existiert und ob der betreffende Kaufgegenstand vom allgemeinen Verzicht erfasst ist. Wir haben, um den Mitarbeitern intern eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, in mühevoller Arbeit eine entsprechende Übersicht über alle Allgemeinverfügungen der Gemeinden in NRW zusammengestellt, die nun wöchentlich auf Aktualität überprüft werden muss. Es gibt dankbarere Aufgaben für einen qualifizierten Mitarbeiter.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

11 Jan., 2024

Dr. Hannes Klühs, Notar in Düsseldorf

Nach Studium und Referendariat in Frankfurt am Main arbeitete ich in den Jahren 2004 bis 2007 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bank- und Kapitalmarktrecht der J.W.G.-Universität in Frankfurt am Main für Prof. Dr. Dr. h.c. Theodor Baums sowie am Institute for Law and Finance (ILF). Im Jahr 2006 wurde mir für meine Dissertation der Doktorgrad der Universität Leipzig verliehen. Während meines Notaranwärterdienstes war ich in meinen heutigen Amtsräumen bei den Notaren Dr. Jörg Tröder und Johanna Brücker in Düsseldorf tätig und ab dem Jahr 2009 als Referent an das Deutschen Notarinstitut in Würzburg (DNotI) abgeordnet. 2013 wurde ich zum Notar auf Lebenszeit in Düsseldorf bestellt. In 2019 begründete ich mit Notarin Johanna Brücker die Sozietät brücker & klühs, notare in Düsseldorf. Seit ihrer Verabschiedung in den Ruhestand im Jahr 2024 führe ich das Notariat als ihr Amtsnachfolger alleine fort. Ich verwahre darüber hinaus die Akten verschiedener anderer Notare. Eine Liste finden Sie hier.