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Vermessungskosten als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung beim Teilflächenverkauf

Wird der Notar mit dem Entwurf eines Teilflächenkaufvertrags beauftragt, dann beabsichtigt der Käufer vom Verkäufer in der Regel eine noch nicht vermessene Teilfläche aus einem Grundstück zu erwerben. Um den Eigentumserwerb des Käufers zu bewerkstelligen, ist es zwingend erforderlich, dass das kaufgegenständliche Grundstück entsprechend den vertraglichen Vorgaben von einem staatlich anerkannten Vermessungsingenieur vermessen und anschließend die vermessenen Teilstücke durch das Kataster fortgeschrieben werden. Vertraglich ist häufig geregelt, dass die Vermessung durch den Käufer veranlasst wird und dieser auch die damit verbundenen Kosten zu tragen hat.

Vermessungskostenübernahme als weitere Gegenleistung 

Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion NRW v. 24.07.2024 (Az. S 4521-2024-0009960 St 25, DStR 2024, 2275) greift diese Konstellation nun in grunderwerbsteuerlicher Hinsicht auf. Die Beamten stellen zunächst fest, dass die Kosten der Übergabe der verkauften Sache, wie z.B. die Vermessungskosten, gemäß § 448 Absatz 1 BGB dem Verkäufer zur Last fallen. Verpflichtet sich nun der Käufer zur Übernahme dieser Kosten, so seien sie Teil der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 GrEStG.

Ermittlung der Vermessungskosten

Diesen Befund zur Grunde gelegt stellt sich die weitere Frage, wie mangels Angabe im Grundstückskaufvertrag die Höhe der Vermessungskosten ermittelt werden kann. Dabei ist insbesondere die Bagatellgrenze bei der Grunderwerbsteuer von 2.500,00 € zu beachten. Die Finanzämter sind insofern  im Hinblick auf die Anwendung der Verwaltungsvereinfachung gehalten, bei der Ermittlung der Gegenleistung eine Schätzung durchzuführen.

Vermessungskosten werden anhand der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWert­KostO NRW) v. 12.12.2019 ermittelt. Da aber genauen Berechnungskriterien grundsätzlich nicht aus dem Grundstückskaufvertrag zu entnehmen sein werden, sind Ermittlungen der Finanzämter in der Praxis nur dann zu erwarten, wenn der Kaufvertrag entweder einen Hinweis auf die Höhe der Vermessungskosten gibt und diese 2.500,00 EUR voraussichtlich übersteigen oder aber das Grundstück größer als 500 qm groß ist.

Fazit

Die Verfügung der OFD NRW erinnert daran, dass auch relativ unverdächtige Regelungen im Grundstückskaufvertrag zu einer Erhöhung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage führen können. Soll dies im konkreten Fall vermieden werden, darf eine Kostenübernahme des Käufers einen Betrag von 2.500 € nicht übersteigen.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie meine Mitarbeiter oder mich gerne an.

Dr. Hannes Klühs

9 Dez., 2024

Dr. Hannes Klühs, Notar in Düsseldorf

Nach Studium und Referendariat in Frankfurt am Main arbeitete ich in den Jahren 2004 bis 2007 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bank- und Kapitalmarktrecht der J.W.G.-Universität in Frankfurt am Main für Prof. Dr. Dr. h.c. Theodor Baums sowie am Institute for Law and Finance (ILF). Im Jahr 2006 wurde mir für meine Dissertation der Doktorgrad der Universität Leipzig verliehen. Während meines Notaranwärterdienstes war ich in meinen heutigen Amtsräumen bei den Notaren Dr. Jörg Tröder und Johanna Brücker in Düsseldorf tätig und ab dem Jahr 2009 als Referent an das Deutschen Notarinstitut in Würzburg (DNotI) abgeordnet. 2013 wurde ich zum Notar auf Lebenszeit in Düsseldorf bestellt. In 2019 begründete ich mit Notarin Johanna Brücker die Sozietät brücker & klühs, notare in Düsseldorf. Seit ihrer Verabschiedung in den Ruhestand im Jahr 2024 führe ich das Notariat als ihr Amtsnachfolger alleine fort. Ich verwahre darüber hinaus die Akten verschiedener anderer Notare. Eine Liste finden Sie hier.